Stadt Bocholt fördert Anschaffung von Spezial-Fahrrädern
Land NRW beteiligt sich am Förderprogramm // Bis 30 Prozent (max. 2500 Euro) werden übernommen
Seit Sommer 2022 unterstützt die Stadt Bocholt ihre Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung oder Assistenzbedarf bei der Anschaffung eines geeigneten Spezial-Fahrrades. Anträge können über die Internetseite der Stadt gestellt werden.
Voraussetzung für die Förderung: Es muss sich um ein Dreirad oder ein Spezialrad für den Transport einer weiteren Person handeln und es kann ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Die Höhe der Unterstützung beträgt einmalig 30 Prozent des Kaufbetrages, maximal jedoch 2500 Euro.
Bereits einige Personen haben in den letzten Monaten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Mit der Fietse unterwegs zu sein, ist in Bocholt Teil der Lebensqualität. Es sollte daher möglichst vielen Menschen möglich sein.
Aus diesem Grunde ist es besonders erfreulich, dass nun das Land NRW, über die Billigkeitsrichtlinie Klimaschutz, 20.000 Euro für die Fortführung des Bocholter Zuschussprogramms zur Verfügung gestellt hat. Die Förderung für Spezialräder geht in Bocholt also weiter, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.
Anträge können direkt über die Webseite der Stadt Bocholt digital gestellt werden. Wer hierzu nicht in der Lage ist, kann sich das Antragsformular auch per Email zusenden lassen. Interessierte wenden sich hierzu per Email an die Bocholter Umweltreferentin, Angela Theurich, angela.theurich(at)bocholt(dot)de.