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28. April 2025Öffentliche Ordnung

1. Mai: Stadt erinnert an Jugendschutz und kündigt Kontrollen an

Maitour? Aber richtig! // Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und Tabak

Rechtzeitig vor dem 1. Mai appelliert die Stadt Bocholt an Eltern, Einzelhandel und Gastronomie, verantwortungsbewusst mit dem Thema Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen umzugehen. Zudem kündigt die Stadt Kontrollen an, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen.

Am 1. Mai sind erfahrungsgemäß viele Jugendliche unterwegs. Die Stadt Bocholt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Eltern verpflichtet sind, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und mit ihren Kindern über Alkohol, Suchtgefahren und deren Auswirkungen zu sprechen. Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht bewusst, wie schädlich Alkohol für ihre Gesundheit sein kann, insbesondere während des Wachstums.

Nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen dürfen alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder verkauft noch von diesen konsumiert werden. Hochprozentige Alkoholika wie Spirituosen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch volljährige Personen, die Alkohol an Minderjährige weitergeben, machen sich strafbar. Beim Rauchen gelten ähnliche Regeln: Der Konsum jeglicher Tabakwaren oder Cannabis ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Am 1. Mai wird der Fachbereich Öffentliche Ordnung verstärkt präsent sein und Kontrollen durchführen. Besonders der Einzelhandel und die Gastronomie werden aufgerufen, verantwortungsvoll zu handeln: Bei Zweifeln an der Altersangabe sollte der Ausweis kontrolliert werden. Alkohol und Tabak dürfen an Minderjährige nicht verkauft werden. Zudem muss in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger angeboten werden als das billigste alkoholische Getränk. Das aktuelle Jugendschutzgesetz und die entsprechenden Vorschriften müssen gut sichtbar ausgehängt sein.

Die Stadt Bocholt setzt auf die Unterstützung aller Beteiligten, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Tabak am 1. Mai zu gewährleisten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sichern.