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25. Februar 2025Kinder und Jugend

Gemeinsam für einen sicheren Karneval

Jugendschutz und Sicherheit: Stadt Bocholt appelliert an Karnevalistinnen und Karnevalisten

Jugendschutz im Karneval: Die Stadt Bocholt macht zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit, dem nahenden Karnevalswochenende insbesondere dem Rosenmontagszug, erneut auf das Thema Alkoholkonsum von Minderjährigen aufmerksam. Alle Erwachsenen in Bocholt, insbesondere Gastwirtinnen und Gastwirte, Verkaufsstellen, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Eltern, werden gebeten, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes genau zu achten und keinen Alkohol an Minderjährige weiterzugeben.

Auf Kinder achten

Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche und zeigt eindeutige Grenzen auf: Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. 18 Jahren (z.B. Spirituosen) erlaubt. Gleiches gilt für Tabakwaren und Cannabis.

Alkohol ist ein Nerven- und Zellgift, das besonders für den sich entwickelnden Organismus von Kindern und Jugendlichen schädlich ist. Schon geringe Mengen können zu gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen von Alkoholkonsum zu schützen und ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.

Auf Glas verzichten

Die Stadtverwaltung appelliert zudem an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten, auf Glasbehältnisse beim Rosenmontagszug zu verzichten. Glasbruch stellt ein Risiko für alle dar, insbesondere für Kinder, und erschwert die Reinigungsarbeiten.

Notfallhilfe auf Gasthausplatz

Im Notfall steht das Malteser-Zelt auf dem Gasthausplatz als Anlaufstelle für hilfsbedürftige Personen und vermisste Kinder zur Verfügung.