Aufstellung des Bebauungsplanes 8-23, Loikumer Weg
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Bekanntmachung der Stadt Bocholt
über die öffentliche Auslegung im Rahmen
der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-23 im Ortsteil Mussum für das Gebiet südlich des Kreuzkamp, westlich des Loikumer Weges, nördlich der Siegeheide und östlich der B 473
(hier: Abbildung, s. separate Datei)
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am in Kenntnis der Begründung die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-23 im Ortsteil Mussum für das Gebiet südlich des Kreuzkamp, westlich des Loikumer Weges, nördlich der Siegeheide und östlich der B 473 zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen mit entsprechenden Erschließungsstraßen, Grünanlagen und einer Fläche für Gemeinbedarf sowie einer Fläche für die Regenrückhaltung und einer Waldfläche.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 8-23 liegt vom 25.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden. Kontaktdaten: Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)bocholt(dot)de
Telefon: 02871-953-423 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Offengelegt werden:
- die Entwürfe des Bebauungsplanes 8-23 und der Begründung einschließlich Umweltbericht von September 2022
- die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:
I. Begründung einschließlich Umweltbericht von September zur Aufstellung des Bebauungsplans 8-23. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.
Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.
II. Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans 8-23:
1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), Januar 2020, und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe II), Juni 2022, Landschaft + Siedlung AG, Recklinghausen
Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, biologische Vielfalt
2. Baugrundgutachten, HINZ Ingenieure, September 2020, Münster
Themen: Untersuchung des Untergrundes hinsichtlich des geplanten Kanal- und Straßenbaus
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden
3. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, August 2022, Landschaft + Siedlung AG, Recklinghausen
Themen: Betrachtung der Eingriffe in Natur und Landschaft
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, biologische Vielfalt
III. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1. Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 15.07.2021
Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
2. Stellungnahme des Geschäftsbereiches Stadtgrün und Umwelt vom 15.07.2021
Themen: Bedenken zur Gestaltung der Grünflächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Pflanzen
3. Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes untere Issel Nord vom 22.07.2021
Themen: Bedenken zur Beeinträchtigung von zwei Regenrückhaltebecken
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
4. Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 26.07.2021
Themen: Hinweis auf mögliche archäologische und paläontologische Befunde
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter
5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 28.07.2021
Themen: Verlust wertvoller Ackerflächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
6. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 29.07.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
7. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz vom 02.08.2021
Themen: Einhaltung des Immissionsschutzes
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
8. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Wasserwirtschaft vom 05.08.2021
Themen: nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser
9. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 05.08.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
10. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 02.08.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
11. Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz vom 17.08.2021
Themen: Schutz- und Erhalt von Waldflächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Boden, Landschaft
12. Stellungnahme des Kreises Borken vom 14.04.2021
Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
13. Stellungnahme der Vodafone NRW GmbH vom 26.08.2021
Themen: Telekommunikationsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
IV. Umweltbezogene Stellungnahme aus der Öffentlichkeit:
1. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 23.08.2021
Themen: Bedenken zu erhöhten Verkehrsaufkommen sowie zu einem erhöhten Lärmpegel
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - IV.
Hinweis:
Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden als Ausgleich die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (Waldumwandlung, Anlage von Extensivgrünland) dem städtischen Ausgleichsflächenpool 4 - Bocholt-Nordost (Kotts Stegge) (Gemarkung Barlo, Flur 10, Flurstücke 28, 77, 78, 79, 87, 88, 91, 98, 110, 111, 112, 124, 125, 172, 174) zugeordnet
(hier Abbildung 2 - s. separate Datei)
Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr
Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-153 (Herrn Buschmann) möglich.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.
Bocholt, den 09.01.2023
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat