Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Bocholt
Stand 01. Februar 2023
Die Stadtverwaltung Bocholt bietet die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation über E-Mail, De-Mail und beBPo, sowie über Onlineverfahren und -formulare.
E-Mail-Sicherheit
Unverschlüsselte E-Mails können auf ihrem Weg durch das Internet von Dritten abgefangen und gelesen oder verändert werden.
Vertrauliche Daten sollten daher niemals mittels unverschlüsselter E-Mail übersendet werden!
Verschlüsselte E-Mails
Verschlüsselte E-Mails können über die zentrale Adresse stadtverwaltung(at)bocholt(dot)de an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Das zur Verschlüsselung erforderliche öffentliche Zertifikat können Sie hier als p7s und hier als .cer herunterladen.
De-Mail
Die Stadt Bocholt ist auch per De-Mail erreichbar. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt nach den Vorschriften des E-Government-Gesetzes seit dem 1. Juli 2014 als Schriftformersatz.
Die zentrale Eingangsadresse ist:
stadtverwaltung(at)bocholt.de-mail(dot)de
Onlineverfahren und -formulare
Der Austausch von Daten über Onlineverfahren und -formularen, die unter www.bocholt.de angeboten werden, erfolgt grundsätzlich verschlüsselt.
Formfreie Vorgänge
Vorgänge, die im Schriftverkehr keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können über alle oben genannten Zugänge eingereicht werden.
Formgebundene Vorgänge
Vorgänge, die im Schriftverkehr einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können, sofern durch Rechtsvorschrift nicht anders bestimmt, schriftform-wahrend eingereicht werden, indem sie
- als PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS VO) versehen und als E-Mail oder De-Mail gesendet werden oder
- indem sie per De-Mail mit der Versandoption nach § 5 Abs. 5 De-Mail-G übersendet werden (absenderbestätigte De-Mail).
- über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur an das beondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Landeshauptstadt Düsseldorf versandt werden.
- über ein besonderes elektronisches Postfach mit qualifizierter elektronischer Signatur an das beBPo der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden.
Können übermittelte Dokumente von der Stadtverwaltung nicht bearbeitet werden, werden Sie darüber informiert. Rechtsfristen werden in diesem Fall nicht in Gang gesetzt oder gewahrt. Die Stadtverwaltung ist bemüht, Ihnen auf dem Weg zu antworten, auf dem Sie sich an die Stadtverwaltung gewendet haben. Sprechen technische oder rechtliche Gründe gegen eine Antwort auf elektronischem Weg, erfolgt die Antwort schriftlich.
Daher muss in formgebundenen Vorgängen, die elektronisch eingereicht werden, immer eine postalische Anschrift angegeben werden.
Bitte beachten Sie auch, dass eingescannte und ursprünglich auf Papier vorhandene Dokumente lediglich Kopien darstellen und nicht das unter Umständen erforderliche Einsenden der Originalunterlagen ersetzen.
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Als sicherer Übermittlungsweg für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden stehen bei der Stadt Bocholt der Versand über einem besonderen elektronischen Postfache zur Verfügung.
Die Postfachadresse für das allgemeine besondere elektronische Postfach der Stadtverwaltung Bocholt finden Sie im SAFE-Verzeichnis unter dem Name "Stadt Bocholt-Allgemein". Weitere Unterpostfächer finden Sie ebenfalls im SAFE-Verzeichnis, wenn Sie nach "Stadt Bocholt" suchen.
Dateiformate
Werden Dateianhänge an die Stadt Bocholt versandt, so ist zu beachten, dass die Stadt Bocholt nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängigen Dateiformate werden aktuell unterstützt:
- ASCII- und Rich-Textdateien
- JPEG-, PNG-, GIF- und BMP-Grafikdateien
- Microsoft Word-, Excel-, PowerPoint sofern sie keine Makros oder eingebettete Objekte enthalten
Bitte verschicken Sie die Anhänge, sofern möglich, als PDF-Datei!
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten werden nicht entgegengenommen.
Außerdem werden Mediendateien (MP3 /MP4 sowie gängige Videoformate) blockiert.
Mailgröße / Datenvolumen
Die Gesamtgröße von E-Mails an die Stadtverwaltung, einschließlich aller Anlagen, ist auf 50 MB begrenzt.
Die Gesamtgröße von De-Mails ist auf 10 MB begrenzt.
Für größere Datenmengen, die übertragen werden sollen, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In diesen Fällen kann über die Cloud der Stadt Bocholt eine Uploadmöglichkeit bereitgestellt werden.