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Sicherheitshinweise

Allgemeinverfügung

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Während der Bocholter Herbstkirmes gelten vom 18. bis 21. Oktober 2024 auf den Kirmesflächen, also im Bereich der Innenstadt und auf dem ehemaligen Gelände der Feuerwehr ("An der Bleiche"), besondere Regeln für Kirmesbesucherinnen und Besucher. 

Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit der Kirmesgäste und sollen Gefahren vorbeugen.

Hier gilt die Verbotszone

Oft gestellte Fragen

Warum verschärft die Stadt Bocholt die Sicherheitsregeln während der Kirmestage?

Die Zahl von Messerangriffen auf Großveranstaltungen hat leider zugenommen. Ein Verbot, Waffen und gefährliche Gegenstände mitzuführen, verringert das Risiko. Es geht um Vorbeugung, um Schutz von Gesundheit und Leben, um mehr Sicherheit .

Das Verbot von Cannabis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes von Bürgerinnen und Bürgern, die kein Cannabis konsumieren.

Näheres regelt die Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt (siehe Download auf dieser Seite).

Welche Waffen und gefährlichen Gegenstände sind auf der Kirmes verboten?

Schusswaffen aller Art:

  • Schreckschusswaffen
  • Pistolen
  • Revolver
  • Gewehre
  • Flinten
  • Bolzenschussgeräte
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können (Anscheinswaffen) - Ausnahme: offensichtlich erkennbare Spielzeugwaffen
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und Gewehre oder sog. Ball Bearing Guns 

Messer aller Art:

  • Messer mit feststehender Klinge
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (insbesondere Einhandmesser undTeppichmesser)
  • Taschenmesser
  • Schwerter, Säbel 

Sonstige gefährliche Gegenstände:

  • Feuerwerkskörper
  • Distanzelektroimpulsgeräte (Taser, Elektroschockgeräte) und Betäubungsstäbe
  • Schleudern und Katapulte
  • handlungsunfähig machende oder die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier-) Abwehrsprays
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Scheren
  • Äxte, Beile, Macheten
  • Hammer, Schraubendreher, Meißel
  • Brecheisen
  • Kubotans und Tactical Pens
  • Zangen
  • Baseballschläger und Softballschläger
  • Golfschläger
  • Hockeyschläger
  • Eisgeräte
  • Bögen, Pfeile
  • Armbrüste

Näheres regelt die Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt (siehe Download auf dieser Seite).

Warum ist Cannabisrauchen auf der Kirmes verboten?

Cannabis darf laut Cannabisgesetz nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen konsumiert werden. Es ist nicht möglich, die Regeln, die das Cannabisgesetz setzt (Abstände etc.), auf der Kirmes, wo Menschenmassen und viele Kinder und Jugendliche dichtgedrängt aufeinandertreffen und unterwegs sind, einzuhalten.

Außerdem sind laut Gesetz Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor direkten und indirekten Folgen von Cannabis zu schützen.

Das Cannabisverbot dient also dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes.

Näheres regelt die Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt (siehe Download auf dieser Seite).