Bürgergeld
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Sie finden die Linkliste weiter unten. Alternativ können Sie sich auch direkt im Jobcenter Bocholt melden und vor Ort einen Antrag stellen.
Mehr Infos zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Antragstellung und Formulare
Sie haben bislang bzw. mindestens in den letzten 3 Monaten keine Leistungen des Jobcenters erhalten? Dann stellen Sie bitte einen Erstantrag. Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie hier: Erstantrag
Sie möchten Ihre laufenden Leistungen weiterbewilligen lassen oder haben innerhalb der letzten 3 Monate bereits Leistungen vom Jobcenter Bocholt erhalten? Den Online-Weiterbewilligungsantrag finden Sie hier: Folgeantrag/Weiterbewilligung
Sie ziehen um, heiraten, Ihre Kontoverbindung ändert sich? Dann teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Jobcenter Bocholt in folgendem Formular mit: Veränderungsmitteilung
Angebote zu Bildung und Teilhabe
Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten)
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr)
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen)
- Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist)
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mietbescheinigung
Diese dient dem Jobcenter dazu, die Höhe der Miete nachzuvollziehen oder z.B. zu sehen, wie/womit Ihre Wohnung beheizt wird. Eine Mietbescheinigung zum Download finden Sie untenstehend.