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Leistungen

Münsterlandkarte

Quelle: Stadt Bocholt

Was sind Leistungen zur Bildung und Teilhabe?

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind gesonderte Leistungen für Kinder und Jugendliche, die SGB II-, SGB XII- oder Asylbewerberleistungen sowie einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Diese Leistungen umfassen:

  • Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen

  • Kosten für Lernförderung

  • Kosten für eintägige und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas

  • Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, Freizeiten)

Was ist die Münsterlandkarte?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden im Kreis Borken mit der sog. Münsterlandkarte gewährt. Die Münsterlandkarte ist eine analoge Guthabenkarte mit Bezahlfunktion, um Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu begleichen.

Sie enthält ein virtuelles Guthaben, das von Leistungsanbietern (z.B. Schulen, Kitas, Vereine, Soziale Träger, Caterer der Schulverpflegung) abgebucht werden kann, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Jedes leistungsberechtigte Kind erhält auf Antrag seine eigene Münsterlandkarte.

Wie kann eine Münsterlandkarte beantragt werden?

Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie unter folgendem Link online auf der Website des Kreis Borkens stellen: Online-Globalantrag BuT

Im Onlineantrag werden Sie aufgefordert Ihre Stammdaten und die Eingabefelder auszufüllen. Nach der digitalen Versendung des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Alternativ können Sie auch folgende Formulare ausdrucken, ausfüllen und im Fachbereich Soziales abgeben:

Weitere Infos

Für weitere Informationen zu Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie zur Münsterlandkarte besuchen Sie die Website des Kreises Borken:

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.


Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zur Münsterlandkarte

Ich habe die Münsterlandkarte meiner Kinder verloren. Kann die Schule bzw. der Anbieter trotzdem das Geld abbuchen?

Damit die Schule oder der Anbieter das Geld abbuchen kann, braucht sie/er lediglich die Nummer der Münsterlandkarte. Soweit Sie die Nummer der Münsterlandkarte wissen oder diese notiert haben, ist die tatsächliche Karte für die Abbuchung nicht zwingend erforderlich.