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Fundbüro Bocholt - Vor Ort und online

Herzlich willkommen beim Fundbüro der Stadt Bocholt! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dienste rund um verlorene und gefundene Gegenstände.

Unser Service auf einen Blick:

Das Fundbüro der Stadt Bocholt bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um verlorene Gegenstände wiederzufinden oder Fundsachen zu melden. Wir nutzen die deutschlandweit vernetzte Plattform www.fundbürodeutschland.de, um unseren Service für Sie noch effizienter zu gestalten.

Funktionen der Plattform

  • Online-Suche nach Fundsachen: Geben Sie einfach Suchkriterien wie Kategorie, Fundort oder Funddatum ein und finden Sie Ihre verlorenen Gegenstände.

  • Verlustmeldung online erstellen: Haben Sie etwas verloren? Registrieren Sie Ihre Verlustmeldung und wir benachrichtigen Sie automatisch, wenn ein passender Fund gemeldet wird.

  • Fundsachen melden: Gefundene Gegenstände können Sie bequem online eintragen, damit diese möglichst schnell an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können.

  • Statusabfrage: Behalten Sie den Überblick über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung oder Suche.

Fundsachenportal

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Stöbern Sie auf dem Fundsachenportal schnell und einfach nach verlorenen Sachen.

Ihr persönliches Fundbüro vor Ort

Zusätzlich zu den digitalen Angeboten steht Ihnen unser Team vom Bürgerbüro Bocholt weiterhin gerne persönlich zur Seite. Sie können uns während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros besuchen, um Fundsachen abzugeben oder sich beraten zu lassen.

Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?

Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt werden, können versteigert oder anderweitig verwertet werden. Informationen zu kommenden Versteigerungen finden Sie rechtzeitig hier auf unserer Seite.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?

Fundsachen werden in der Regel für sechs Monate aufbewahrt. Fundsachen ohne materiellen oder erkennbar ideellen Wert können im Einzelfall bereits vorher entsorgt werden. Danach gehen sie in das Eigentum der Stadt über oder werden versteigert, soweit der Finder/die Finderin keinen Eigentumsvorbehalt erklärt hat.

Was kostet der Service?

Die Nutzung der Plattform www.fundbürodeutschland.de ist für Sie kostenlos. Es können jedoch Gebühren für die Rückgabe oder den Eigentumserwerb bestimmter Gegenstände anfallen.

Habe ich einen Anspruch auf einen Finderlohn?

Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5%, von dem Mehrwert 3%, bei Tieren 3%. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Kann ich anonym Fundsachen abgeben?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie dann weder Finderlohn noch Eigentumserwerb beanspruchen können.