Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept
Im Jahr 1998 hat die Stadt Bocholt erstmalig ein Städtebauliches Konzept zur Einzelhandelsentwicklung und Zentrenstruktur beschlossen. Die erste und zweite Fortschreibung aus den Jahren 2005 und 2011 wurde weiter fortgeschrieben, zuletzt im Jahr 2018.
Es setzt den Rahmen für die gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung, besonders in Bezug auf den Nahversorgungseinzelhandel.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im Oktober 2018 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt als städtebauliches Entwicklungskonzept.
Um die Ansiedlung von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten besser steuern zu können, gibt es in Bocholt das"Vergnügungsstättenkonzept". Die Stadtverordnetenversammlung beschloss dazu im Dezember 2021 die Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Bocholt als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.