Grenzangelegenheiten
Grenzmaße: Wo verläuft Ihre Grenze?
Manchmal ist es notwendig den Verlauf der Grundstücksgrenze zu kennen - beispielsweise, wenn ein Zaun errichtet werden soll. Grundstücksgrenzen werden bei verschiedenen Vermessungen festgestellt und ins Liegenschaftskataster übernommen. In der Örtlichkeit werden Grenzen mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt und somit sichtbar gekennzeichnet. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Grenzermittlung in einem Fortführungsriss und in einer Grenzniederschrift festgehalten. Gerne informieren wir Sie über den Verlauf, die festgestellten Abmarkungen und den zur Verfügung stehenden Grenzmaßen.
Wenn Sie Ihre Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit angezeigt haben möchten, können Sie sich an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wenden. Unten haben wir Ihnen eine Liste mit allen in Nordrhein-Westfalen tätigen ÖbVI's verlinkt.
Schiedsamt: Sich vertragen ist besser als klagen
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Liste aller Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen