Private Versorgungsleitungen
Das gilt es zu beachten
Sie möchten Ihr Grundstück mit privaten Leitungen (Telekommunikationsleitungen, Entwässerungsleitungen, Wärmetransportleitungen, Wasserleitungen usw.) versorgen?
Die für das Bauvorhaben anfallenden Kosten (Verwaltungs- Nutzungsgebühren und Herstellungskosten), sind vom Antragsteller zu tragen. Private Stromleitungen werden von der städtischen Gestattung generell ausgeschlossen.