Unterhaltsheranziehung
Eine Unterhaltsheranziehung setzt die Leistungsfähigkeit der oder des Unterhaltspflichtigen voraus. Die oder der Betreffende ist z. B. gegenüber Kindern oder Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese ihren notwendigen Lebensbedarf nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.