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Leistungen

Wohnung / Wohnsitz anmelden oder ummelden

Quelle: Stadt Bocholt

Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist:

  • jede weitere Wohnung im Inland.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.

Im Bürgerbüro vor Ort oder online

In Bocholt haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Wohnung bzw. ihren Wohnsitz anzumelden oder sich innerhalb des Stadtgebietes umzumelden:

Kurztext

  • Wohnung Anmeldung
  • Anmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde vor Ort oder online
  • Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung
  • Frist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
  • zuständig: Meldebehörde des neuen Wohnortes

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
 

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Verfahrensablauf

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

Klassisch vor Ort

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Digital

Bearbeitungsdauer

Vor Ort: Keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Digital: bis zu drei Werktage

Online Dienst

Fristen

Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Formulare

Formulare bekommen Sie im Bürgerbüro.

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Alternativ können Sie sich online anmelden über das Serviceportal "gemeinsamonline" von Bund, Länder und Kommunen.

Rechtsgrundlage(n)

Häufig gestellte Fragen

Wie aktiviere ich die Online-Funktion meines Personalausweises?

Haben Sie die Onlinefunktion bei Beantragung nicht deaktivieren lassen, ist Ihr Ausweis grundsätzlich aktiviert. Um diese nutzen zu können benötigen Sie Ihre Transport-Pin, die Ihnen zugesandt oder ausgehändigt wurde.

Möchten Sie eine deaktivierte Ausweisfunktion wieder aktivieren oder Sie haben Ihren Pin vergessen? Kein Problem: Vereinbaren Sie gerne online einen Termin, um im Bürgerbüro einen neuen PIN zu setzen oder die Onlinefunktion zu aktivieren.

Wie lange benötige ich für das digitale Anmeldeverfahren?

Sie benötigen ca. 10 Minuten für die Eingabe Ihrer Daten und 5 Minuten für den Abruf der Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Daten.

Wie lange muss ich auf eine Rückmeldung warten?

Die Prüfung Ihrer Angaben kann bis zu 3 Werktagen dauern.

Ist die digitale Wohnungsanmeldung sicher?

Ja, Ihre Daten werden verschlüsselt und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzrichtlinien verarbeitet.

Was passiert, wenn ich das Onlineverfahren nicht abschließen kann oder mein Antrag abgelehnt wird?

Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerbüro und nehmen Sie die Meldung wie gewohnt persönlich vor.

Kann ich mich zukünftig nur noch online anmelden?

Nein, gerne können Sie uns weiterhin persönlich aufsuchen. Hierzu buchen Sie gerne online einen für Sie passenden Termin im Bürgerbüro.

Welche Gebühren fallen für mich bei einer Wohnungsanmeldung oder Ummeldung an?

Sowohl An- als auch Ummeldung einer Wohnung sind für Sie gebührenfreie Dienstleistungen.

Auch die Registrierung bei BundID sowie die Nutzung der AusweisAPP2 ist kostenfrei.