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Leistungen

Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten bei einem Bauvorhaben außergewöhnliche Bautechniken anwenden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen? Dann benötigen Sie eine Bauartgenehmigung.

Sie möchten bei einem Bauvorhaben außergewöhnliche Bautechniken anwenden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen? Dann benötigen Sie eine Bauartgenehmigung.

Bauvorhaben werden in der Regel mit Bauarten gemäß Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, bemessen und errichtet.

Liegt ein solcher Regelfall nicht vor, kann mit einer Bauartgenehmigung die Anwendung außergewöhnlicher Bauarten gestattet werden. Für ein einzelnes Bauvorhaben kann eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragt und erteilt werden.

Dies ermöglicht Bauvorhaben mit innovativen oder besonderen Bautechniken, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

Bauvorhaben werden in der Regel mit Bauarten gemäß Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, bemessen und errichtet.

Liegt ein solcher Regelfall nicht vor, kann mit einer Bauartgenehmigung die Anwendung außergewöhnlicher Bauarten gestattet werden. Für ein einzelnes Bauvorhaben kann eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragt und erteilt werden.

Dies ermöglicht Bauvorhaben mit innovativen oder besonderen Bautechniken, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

Kurztext

  • Bauart ist bei baulichen Anlagen die Bautechnik zum Zusammenfügen von Bauprodukten
  • eine Bauartgenehmigung regelt die Planung, Bemessung und Bauausführung außergewöhnlicher Bauarten 
  • eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein einzelnes Bauvorhaben beantragt und erteilt werden
  • antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person
  • Antrag in Textform, ggf. Online-Antrag über Bauportal.NRW
  • im Regelfall ist der Antrag an das Bauministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten
  • im Sonderfall eines Bauvorhabens in einem Baudenkmal ist der Antrag an eine Stadt oder einen Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde zu richten
  • Bauart ist bei baulichen Anlagen die Bautechnik zum Zusammenfügen von Bauprodukten
  • eine Bauartgenehmigung regelt die Planung, Bemessung und Bauausführung außergewöhnlicher Bauarten 
  • eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein einzelnes Bauvorhaben beantragt und erteilt werden
  • antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person
  • Antrag in Textform, ggf. Online-Antrag über Bauportal.NRW
  • im Regelfall ist der Antrag an das Bauministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten
  • im Sonderfall eines Bauvorhabens in einem Baudenkmal ist der Antrag an eine Stadt oder einen Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde zu richten

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag in Textform mit

  • Angaben zum Antragstellenden
  • Darstellungen zum Bauvorhaben
  • Angaben zu den Projektbeteiligten
  • Beschreibung der Bauart als Antragsgegenstand
  • Konstruktionszeichnungen zur technischen Lösung
  • ggf. Konzept zur Nachweisführung der Anwendbarkeit der Bauart
  • ggf. Berichte über Prüfungen an Probekörpern der Bauart
  • vorhabenbezogene gutachtliche Stellungnahme
  • ggf. statische Berechnungen

Antrag in Textform mit

  • Angaben zum Antragstellenden
  • Darstellungen zum Bauvorhaben
  • Angaben zu den Projektbeteiligten
  • Beschreibung der Bauart als Antragsgegenstand
  • Konstruktionszeichnungen zur technischen Lösung
  • ggf. Konzept zur Nachweisführung der Anwendbarkeit der Bauart
  • ggf. Berichte über Prüfungen an Probekörpern der Bauart
  • vorhabenbezogene gutachtliche Stellungnahme
  • ggf. statische Berechnungen

Voraussetzungen

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für Bauarten beantragt werden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein Bauvorhaben beantragt werden.

Die Antragstellung kann durch jede natürliche oder juristische Personen (z.B. Unternehmen) erfolgen.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für Bauarten beantragt werden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein Bauvorhaben beantragt werden.

Die Antragstellung kann durch jede natürliche oder juristische Personen (z.B. Unternehmen) erfolgen.

Formulare

Der Antrag in Textform kann unter Nutzung eines Antragsformulars gestellt werden

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung

Der Antrag in Textform kann unter Nutzung eines Antragsformulars gestellt werden

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung

Weiterführende Informationen

Internetseite des Ministeriums: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung
Internetseite des Ministeriums: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Antragstellung auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann mit einer Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall kombiniert werden.

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen, die in Baudenkmälern ausgeführt werden sollen, sind nicht im Bauministerium, sondern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Kreis) zu beantragen.

Alternative Verfahren mit länderübergreifender Geltung:

  • Allgemeine Bauartgenehmigung
  • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten

Eine Antragstellung auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann mit einer Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall kombiniert werden.

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen, die in Baudenkmälern ausgeführt werden sollen, sind nicht im Bauministerium, sondern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Kreis) zu beantragen.

Alternative Verfahren mit länderübergreifender Geltung:

  • Allgemeine Bauartgenehmigung
  • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten

Verfahrensablauf

Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung:

  • Sichtung der Antragsunterlagen
  • Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Bauart
  • ggf. Nachforderung von Antragsunterlagen
  • ggf. Besprechungen mit Projektbeteiligten
  • die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Anwendbarkeit der bautechnischen Konstruktion durch vollständige Antragsunterlagen nachgewiesen ist
  • Sie erhalten den Bescheid über die Erteilung der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung und den Gebührenbescheid per Post oder in digitaler Form
  • die Übereinstimmung der Bauausführung mit der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung muss der Anwender der Bauart bestätigen

Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung:

  • Sichtung der Antragsunterlagen
  • Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Bauart
  • ggf. Nachforderung von Antragsunterlagen
  • ggf. Besprechungen mit Projektbeteiligten
  • die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Anwendbarkeit der bautechnischen Konstruktion durch vollständige Antragsunterlagen nachgewiesen ist
  • Sie erhalten den Bescheid über die Erteilung der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung und den Gebührenbescheid per Post oder in digitaler Form
  • die Übereinstimmung der Bauausführung mit der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung muss der Anwender der Bauart bestätigen

Fristen

Keine
Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Gebührenrahmen: 200 bis 10.000 EUR Der Gebührenbescheid wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zur Antragsbearbeitung und des wirtschaftlichen Nutzens erstellt.
Gebührenrahmen: 200 bis 10.000 EUR Der Gebührenbescheid wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zur Antragsbearbeitung und des wirtschaftlichen Nutzens erstellt.

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer ist nicht begrenzt - Prüfungen an Probekörpern der Bauart und die Begutachtung können sich in Abhängigkeit der Kapazitäten unabhängiger Stellen zeitaufwendig gestalten. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung wird bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 3 Monaten erteilt.
Die Verfahrensdauer ist nicht begrenzt - Prüfungen an Probekörpern der Bauart und die Begutachtung können sich in Abhängigkeit der Kapazitäten unabhängiger Stellen zeitaufwendig gestalten. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung wird bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 3 Monaten erteilt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Februar 2023