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Leistungen

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Quelle: Stadt Bocholt

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einhaltung der StVO und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Parkraumnutzung) erfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Kurztext

Das Verkehrsaufkommen in Bocholt muss zur Sicherheit aller geregelt werden. Die städtischen  Überwachungskräfte sind bemüht, dies nach Möglichkeit bürgerfreundlich zu regeln, jedoch muss jeder - die Straßenverkehrsordnung mißachtende - Falschparker und jede Falschparkerin damit rechnen, eine Verwarnung zu bekommen. Dies geschieht insbesondere, um Gefahren von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Radfahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abzuwenden, denn jedes falsch geparkte Fahrzeug stellt eine potentielle Gefahr dar. Dies ist insbesondere dort der Fall, wo Kinder ihren Schulweg haben.

Verwarnungsgelder

Verwarngelder - im Volksmund auch "Knöllchen" genannt - sind im bundesweit geltenden Bußgeldkatalog festgesetzt. Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums unter www.https://bmdv.bund.de, Stichwort "Bußgeldkatalog" .

Überwachungskräfte

Überwachungskräfte sorgen in Bocholt für geordnetes Parken im Bocholter Stadtgebiet. Während die Innenstadt von Montag bis einschließlich Samstag täglich mehrmals kontrolliert wird, erfolgt eine solche in den Außenbereichen in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich.