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Leistungen

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

  • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
  • Aufstellen einer Miettoilette
  • Einrichten einer Baustellenzufahrt

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
  • Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
  • Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
  • Adresse: https://service.wirtschaft.nrw/
  • Gebühren bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Voraussetzungen

keine

keine

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen
2 Wochen

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. April 2021