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Leistungen

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

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Sie können Ihr Kind an der Hauptschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.

Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet.

In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hautschulabschluss (nach Klasse 9),
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ 10 A),
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) (Typ 10 B).

Hauptschulabschluss nach Klasse 9:

Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Eine Besonderheit an der Hauptschule ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird (Klasse 10 Typ A und Klasse 10 Typ B). Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 enthält daher auch einen Vermerk, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A:

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ A und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen höherwertigen Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Typ B:

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.

Sind die Leistungen in allen Fächern befriedigend, so beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.

Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

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Sie können Ihr Kind an der Hauptschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.

Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet.

In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hautschulabschluss (nach Klasse 9),
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ 10 A),
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) (Typ 10 B).

Hauptschulabschluss nach Klasse 9:

Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Eine Besonderheit an der Hauptschule ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird (Klasse 10 Typ A und Klasse 10 Typ B). Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 enthält daher auch einen Vermerk, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A:

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ A und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen höherwertigen Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Typ B:

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.

Sind die Leistungen in allen Fächern befriedigend, so beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.

Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Kurztext

  • grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet
  • Abschlüsse der Sekundarstufe I
  • Klassen 5 bis 10
  • Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
  • Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Hauptschule unmittelbar.
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Hauptschule unmittelbar.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Weiterführende Informationen

- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/FAQ-A--Z/index.html- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/FAQ-A--Z/index.html - http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

Hinweise (Besonderheiten)

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Mehr als die Hälfte aller Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen sind Ganztagshauptschulen. An drei bis fünf Wochentagen sind der Unterricht, die Förderstunden und zusätzliche außerunterrichtliche Angebote auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Mehr als die Hälfte aller Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen sind Ganztagshauptschulen. An drei bis fünf Wochentagen sind der Unterricht, die Förderstunden und zusätzliche außerunterrichtliche Angebote auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. September 2022