Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag abmelden
  • Abmeldung schriftlich
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung
  • Beitragsnummer
    • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
    • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
  • Meldebescheinigung
  • Beitragsnummer
    • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
    • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.
  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01. September 2022

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.