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Leistungen

§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.[CJ1] 

Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden. 

 [CJ1]Bedeutet dies, dass das NRW-Reitkennzeichen dann auch in anderen Bundesländern gültig ist?

Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.[CJ1] 

Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden. 

 [CJ1]Bedeutet dies, dass das NRW-Reitkennzeichen dann auch in anderen Bundesländern gültig ist?

Kurztext

§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

  • Antragsstellung von Pferdehaltenden Personen für Reitkennzeichen und Reiterplaketten je Reitkennzeichen werden zwei dazugehörige Reiterplaketten versandt für das aktuelle Kalenderjahr
  • Reitkennzeichen und -plaketten werden nach Entrichtung der Gebühren postalisch versandt
  • In den Folgejahren erhalten Pferdehalter die Reiterplaketten für das Kalenderjahr

§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

  • Antragsstellung von Pferdehaltenden Personen für Reitkennzeichen und Reiterplaketten je Reitkennzeichen werden zwei dazugehörige Reiterplaketten versandt für das aktuelle Kalenderjahr
  • Reitkennzeichen und -plaketten werden nach Entrichtung der Gebühren postalisch versandt
  • In den Folgejahren erhalten Pferdehalter die Reiterplaketten für das Kalenderjahr

Erforderliche Unterlagen

Keine

Keine

Voraussetzungen

  • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
  • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
  • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
  • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
  • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
  • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.
Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

Verfahrensablauf

  • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
  • Gebühren entrichten

Reiterplaketten per Post empfangen

  • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
  • Gebühren entrichten

Reiterplaketten per Post empfangen

Bearbeitungsdauer

Ungefähr zwei Tage
Ungefähr zwei Tage

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. April 2021