Online-Ausweisfunktion (eID)
Quelle: Stadt Bocholt
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit dem Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte im Bürgerbüro setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.
PIN ändern
- Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
- Sie können Ihre PIN auch vor Ort im Bürgerbüro ändern.
PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort im Bürgerbüro neu setzen lassen; z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
oder - Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben.
Wen Sie Unterstützung beim elektronischen eID-Ausweis benötigen, buchen Sie einen Termin im Bürgerbüro.
Voraussetzungen
- Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert.
Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m- gültigen deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
- Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
- für den Online-Antrag: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. - für den Online-Antrag: Smartphone oder Computer mit Lesegerät.
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. - für den Online-Antrag: AusweisApp2
Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. - für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
(online möglich oder persönlich vor Ort)
Für den Online-Antrag:
- bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
- Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
- Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Mit dem eingescannten Code können Sie die PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern.
Vor Ort im Bürgerbüro: - Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
keine
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
sofort