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Leistungen

Online-Ausweisfunktion (eID)

Quelle: Stadt Bocholt

In dem deutschen Personalausweis und der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.

Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit dem Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.

PIN setzen

  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte im Bürgerbüro setzen.

  • Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.

PIN ändern

  • Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.

  • Sie können Ihre PIN auch vor Ort im Bürgerbüro ändern.

PIN neu setzen

Sie können sich eine PIN vor Ort im Bürgerbüro neu setzen lassen; z.B. wenn

  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt

    oder

  • Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben.

Wen Sie Unterstützung beim elektronischen eID-Ausweis benötigen, buchen Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert.
    Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m
    • gültigen deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen

  • Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr

  • für den Online-Antrag: Deutsche Meldeadresse
    Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten.  Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten.

  • für den Online-Antrag: Smartphone oder Computer mit Lesegerät.
    Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben.

  • für den Online-Antrag: AusweisApp2
    Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten.

  • für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    (online möglich oder persönlich vor Ort)

    Für den Online-Antrag:
  • bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
  • Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
  • Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
  • Mit dem eingescannten Code können Sie die PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern.

    Vor Ort im Bürgerbüro:
  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

sofort