Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen Sie spezielle Bestellungsvoraussetzungen erfüllen.
Aus den Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen, muss Ihre Vorbildung hervorgehen:
Diese kann sich aus einem Studium und einer praktischen Tätigkeit oder aus einer Berufsausbildung und einer praktischen Tätigkeit ergeben. Zudem müssen Sie den einzureichenden Antragsunterlagen mindestens vier selbstverfasste Gutachten aus bestimmten Bereichen beifügen.
Anschließend prüft ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle, ob Sie die Mindestanforderungen nach der jeweils geltenden Sachverständigenordnung der erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.
Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung des Fachgremiums die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.
Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen Sie spezielle Bestellungsvoraussetzungen erfüllen.
Aus den Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen, muss Ihre Vorbildung hervorgehen:
Diese kann sich aus einem Studium und einer praktischen Tätigkeit oder aus einer Berufsausbildung und einer praktischen Tätigkeit ergeben. Zudem müssen Sie den einzureichenden Antragsunterlagen mindestens vier selbstverfasste Gutachten aus bestimmten Bereichen beifügen.
Anschließend prüft ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle, ob Sie die Mindestanforderungen nach der jeweils geltenden Sachverständigenordnung der erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.
Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung des Fachgremiums die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.
Kurztext
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen
- Antragssteller stellt Antrag für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, befristet und mit Auflagen verbunden werden; Auflagen können auch nachträglich erteilt werden; Antragssteller muss spezielle Bestellungsvoraussetzungen des beantragten Fachbereichs erfüllen; Antragsteller muss zudem Fachkenntnisse im Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form nachweisen
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen
- Antragssteller stellt Antrag für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, befristet und mit Auflagen verbunden werden; Auflagen können auch nachträglich erteilt werden; Antragssteller muss spezielle Bestellungsvoraussetzungen des beantragten Fachbereichs erfüllen; Antragsteller muss zudem Fachkenntnisse im Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form nachweisen
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis, dass Sie als Antragsteller über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen
- Vorbildung des/der Sachverständigen:
- Studium und praktische Tätigkeit oder Berufsausbildung und praktische Tätigkeit
- Nachweise der praktischen Tätigkeiten
Für die Bestätigung der geforderten praktischen Tätigkeiten müssen Sie folgende Nachweise den Antragsunterlagen beifügen:
- wenn Sie in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis stehen, eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet
- wenn Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, haben Sie in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet
- mindestens vier selbstverfasste Gutachten, und zwar aus folgenden Bereichen:
- Verkehrs-/Marktwertgutachteneines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses
- Verkehrs-/Marktwertgutachten einer Eigentumswohnung
- Verkehrs-/Marktwertgutachten von gewerblichen Geschäfts-, Industrie- oder gemischt genutzten Objekten, bevorzugt eine Betreiber-/Management-Immobilie, wie z. B. Handelsimmobilie, Freizeitimmobilie, Hotel oder Pflegeheim
- Wohnraummietgutachten oder
- Gewerbemietgutachten
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis, dass Sie als Antragsteller über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen
- Vorbildung des/der Sachverständigen:
- Studium und praktische Tätigkeit oder Berufsausbildung und praktische Tätigkeit
- Nachweise der praktischen Tätigkeiten
Für die Bestätigung der geforderten praktischen Tätigkeiten müssen Sie folgende Nachweise den Antragsunterlagen beifügen:
- wenn Sie in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis stehen, eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet
- wenn Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, haben Sie in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet
- mindestens vier selbstverfasste Gutachten, und zwar aus folgenden Bereichen:
- Verkehrs-/Marktwertgutachteneines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses
- Verkehrs-/Marktwertgutachten einer Eigentumswohnung
- Verkehrs-/Marktwertgutachten von gewerblichen Geschäfts-, Industrie- oder gemischt genutzten Objekten, bevorzugt eine Betreiber-/Management-Immobilie, wie z. B. Handelsimmobilie, Freizeitimmobilie, Hotel oder Pflegeheim
- Wohnraummietgutachten oder
- Gewerbemietgutachten
Voraussetzungen
Damit Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken bestellt werden, müssen Sie
- über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügen;
- nachweisen, dass keine Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen;
- besondere Fachkenntnisse und auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten nachweisen.
Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen.
- nachweisen, dass Sie über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen;
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben;
- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen bieten;
- nachweisen, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
- nachweisen, dass Sie über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets verfügen.
Damit Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken bestellt werden, müssen Sie
- über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügen;
- nachweisen, dass keine Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen;
- besondere Fachkenntnisse und auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten nachweisen.
Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen.
- nachweisen, dass Sie über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen;
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben;
- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen bieten;
- nachweisen, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
- nachweisen, dass Sie über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets verfügen.
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zum/zur Sachverständigen gestellt haben, wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die zuständige Stelle geprüft.
Ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.
Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung der Sachverständigenkommission die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.
Wenn Sie den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zum/zur Sachverständigen gestellt haben, wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die zuständige Stelle geprüft.
Ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.
Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung der Sachverständigenkommission die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Juli 2024