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Leistungen

Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern Bewilligung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten elektrisch betriebene Lastenfahrräder anschaffen, um umweltfreundlich, schnell und ohne Stau Briefe oder Waren zu transportieren? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Anschaffung einen Förderbetrag erhalten.

Sie möchten elektrisch betriebene Lastenfahrräder anschaffen, um umweltfreundlich, schnell und ohne Stau Briefe oder Waren zu transportieren? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Anschaffung einen Förderbetrag erhalten.

Im Rahmen des "Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) fördert das Land NRW emissionsarme Mobilität. 

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, wird unter anderem auch die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern gefördert.

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern.
 

Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten (Grundausstattung nebst fest verbautem Transportaufbau) ermittelt:


Förderhöhe:

  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder
    Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften pro Lastenfahrrad,
  • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
    kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
    Pro Antragsberechtigtem sind bis zu 5 Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

Im Rahmen des "Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) fördert das Land NRW emissionsarme Mobilität. 

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, wird unter anderem auch die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern gefördert.

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern.
 

Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten (Grundausstattung nebst fest verbautem Transportaufbau) ermittelt:


Förderhöhe:

  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder
    Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften pro Lastenfahrrad,
  • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
    kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
    Pro Antragsberechtigtem sind bis zu 5 Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

Förderprogramme für Lastenräder

Aktuell gibt es keine Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern für Privatpersonen! Freiberufler oder Gewerbetreibende finden hier Informationen zur Förderung von Lastenrädern auf der Themenseite.

Alle Infos zur Fördeung

Kurztext

  1. Die Anschaffung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann auf Antrag gefördert werden.
  2. Bestimmte Voraussetzungen an die technische Ausstattung, den Kauf, den Gebrauch sowie die Antragstellerin/den Antragsteller sind zu erfüllen.
  3. Förderhöhe:
  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften,
  • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
  1. Die Anschaffung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann auf Antrag gefördert werden.
  2. Bestimmte Voraussetzungen an die technische Ausstattung, den Kauf, den Gebrauch sowie die Antragstellerin/den Antragsteller sind zu erfüllen.
  3. Förderhöhe:
  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften,
  • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Angebot/ Kostenvoranschlag
  • De-minimis-Erklärung, Unternehmererklärung, Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten (bei Unternehmen)
  • Nachweis über Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Angebot/ Kostenvoranschlag
  • De-minimis-Erklärung, Unternehmererklärung, Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten (bei Unternehmen)
  • Nachweis über Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen

Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • ein verlängerter Radstand oder
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • Personengesellschaften,
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Der Antragstellende muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben wird.


Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von EUR 350 werden nicht bewilligt.

Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • ein verlängerter Radstand oder
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • Personengesellschaften,
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Der Antragstellende muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben wird.


Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von EUR 350 werden nicht bewilligt.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Verfahrensablauf

  1. Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button PIN-Code anfordern wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die wahrheitsgemäßen Angaben zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
  4. Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
  5. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
  1. Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button PIN-Code anfordern wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die wahrheitsgemäßen Angaben zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
  4. Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
  5. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Ziel: 12 Wochen

Ziel: 12 Wochen

Fristen

Reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.

Reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.

Formulare

Weiterführende Informationen

Zum Förderprogramm: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-elektrischenlastenfahrraedern Zu Elektromobilität: www.elektromobilitaet.nrw

Zum Förderprogramm: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-elektrischenlastenfahrraedern Zu Elektromobilität: www.elektromobilitaet.nrw

Online Dienst

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 2022