Kleingarten, Schrebergarten
Quelle: Stadt Bocholt
Kurztext
Ein Kleingartengrundstück ist ein nicht gewerbsmäßig gärtnerisch genutztes Grundstück. Das Kleingartengrundstück dient der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Darüber hinaus müssen die kleingärtnerisch genutzten Grundstücke in einer Kleingartenanlage zusammengefasst sein, die mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wege, Spielflächen, Vereinsheim) umfassen.
Weiteres Wesensmerkmal ist das Vorliegen eines schuldrechtlichen Vertrages als Basis für die Ausübung der kleingärtnerischen Nutzung.
Ansprechpunkt
Interessenten für ein Kleingartengrundstück können sich an den Bezirksverband Bocholt-Borken der Kleingärtner e.V. wenden.