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Leistungen

Jugendgerichtshilfe

Quelle: Stadt Bocholt

Für straffällige Jugendliche und Heranwachsende (14 - 20 Jahre) gibt es ein besonderes Gericht, das Jugendgericht. Damit Jugendliche wieder auf die richtige Bahn kommen, gibt es die Jugendgerichtshilfe.

Kurztext

Die Jugendgerichtshilfe ist vom Gesetz verpflichtet, sich mit möglichst jedem einzelnen straffälligen Jugendlichen zu beschäftigen. Ihre Aufgabe ist es, sich mit dem jugendlichen Täter zusammenzusetzen und in Gesprächen herauszufinden, wie es zu der Tat kommen konnte. Dazu ist es nötig, auch seine Familie, seine Freunde, seine schulische oder berufliche Situation kennen zu lernen und zu beurteilen.

Gleichzeitig kann die Jugendgerichtshilfe Eltern bei Erziehungsproblemen beraten.

Die Jugendgerichtshilfe ist eine unabhängige Stelle, die die Aufgabe hat, auch komplizierte Probleme zu erkennen und zu erklären. Die Jugendgerichtshelferinnen und -helfer erklären dem Jugendlichen und seiner Familie, wie es bei Gericht zugeht.

Sie nehmen an der Hauptverhandlung teil und schlagen dem Gericht vor, welche Maßnahme am geeignetsten erscheint, dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden künftig ein straffreies Leben zu ermöglichen. Sie übernehmen auch die Initiierung und Kontrolle der durch das Jugendgericht verhängten Maßnahmen.

Die Jugendgerichtshelferinnen und -helfer sind vor, während und nach der Jugendgerichtsverhandlung Gesprächspartner für den Jugendlichen und seine Familie. Sie helfen weiter bei Schwierigkeiten, die sich durch die ganze Angelegenheit beim Arbeitgeber und in der Schule ergeben. Und wenn es zur Verbüßung eines Jugendarrestes oder einer Jugendstrafe kommt, dann helfen sie dem Jugendlichen bei der Wiedereingliederung in die Schule, den Beruf und in die Familie.