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Leistungen

Gewerbezentralregisterauskunft

Stadt Bocholt

Das Gewerbezentralregister ist eine zentrale Informationsquelle, die alle relevanten Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen von Gewerbetreibenden erfasst. Es fungiert somit als ein Strafregister für alle, die ein Gewerbe ausüben. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind notwendig, wenn Sie beispielsweise ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen Nachweise erbringen müssen. Das Register gewährleistet Transparenz und Sicherheit im Gewerbebereich und dient dazu, die Integrität von Gewerbetreibenden zu überprüfen. 

Den Antrag für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder im Bürgerbüro oder Online über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz stellen. Die Auskünfte werden in beiden Fällen vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und versandt.

Es gibt zwei Auskunftsarten. Die "Belegart 1" dient ausschließlich privaten Zwecken, die "Belegart 9" wird für die Vorlage bei deutschen Behörden ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Online-Beantragung:

  • einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Für Auskünfte über Ihre Person:

Den Antrag können Sie über das Bürgerbüro stellen. Hierzu benötigen Sie

  • einen Termin im Bürgerbüro 

  • persönliches Erscheinen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • für "Belegart 9":

    • Anschrift der Behörde,

    • Bezeichnung der bearbeitenden Stelle,

    • Aktenzeichen, da die Auskunft direkt an diese Stelle gesandt wird.

Die Gebühr beträgt 13 Euro. Diese bezahlen Sie direkt vor Ort in Bar oder per Karte.

Für Auskünfte über Firmen in Bocholt:

Den Antrag stellen Sie über das Gewerbeamt der Stadt Bocholt.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an gewerbeamt(at)bocholt(dot)de mit folgenden Daten

  • Name, Anschrift, Rechtsform der Firma

  • Registergericht oder Genehmigungsbehörde

  • Nummer der Eintragung in einem öffentl. Register oder

  • Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde

  • für "Belegart 9":

    • Anschrift der Behörde,

    • Bezeichnung der bearbeitenden Stelle,

    • Aktenzeichen, da die Auskunft direkt an diese Stelle gesandt wird.

  • Nachweis über die Handlungsvollmacht des Antragstellers

Für die Gebühr in Höhe von 13 Euro erhalten Sie eine Rechnung.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-4 Wochen