Fischereischein Ausstellung
Quelle: Stadt Bocholt
Ein Fischereischein (auch "Angelschein" genannt) wird als Fünfjahres-, Jahres-, Jugend- und Sonderfischereischein ausgestellt. Die Fischereischeine können auf der Innenseite mehrmals verlängert werden.
Für die Ausstellung der Fünfjahres- und Jahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung Voraussetzung.
Voraussetzungen
Fünfjahres- und Jahresfischereischein
- Abschluss einer Fischereiprüfung
Die Fischereischeine können auf der Innenseite mehrmals verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde)
- Passbild bei Neuausstellung
- Prüfbescheinigung (Ausnahme: Jugendfischereischein bzw. Sonderfischereischein)
- Bei Verlängerung: alter Fischereischein
Hinweise (Besonderheiten)
Inhaber des Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen fischen, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein besitzen.
Der Sonderfischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Jugendfischereischein: 8 Euro
Jahresfischereischein: 16 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48 Euro
Sonderfischereischein:
- Jahresfischereischein: 16 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 48 Euro
Ausstellung eines Ersatz-Fischereischeines bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5 Euro
Fischereiprüfung
Informationen rund um die Fischereiprüfung erhalten Sie auf der Seite des Kreises Borken.
Angeln in Bocholt
Informationen über Angeln und Fischen in Bocholt gibt es beim Bocholter Angelsportverein.