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Leistungen

unrichtige personenbezogene Daten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Zu Ihrer Person sind Daten falsch oder unvollständig bei öffentlichen Stellen hinterlegt? Hier erfahren Sie Näheres.

Zu Ihrer Person sind Daten falsch oder unvollständig bei öffentlichen Stellen hinterlegt? Hier erfahren Sie Näheres.

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten
  • wenn gespeicherte personenbezogene Daten falsch sind, kann die betroffene Person eine Berichtigung beantragen
  • ein Anspruch auf Berichtigung besteht in bestimmten Fällen
  • unrichtige personenbezogene Daten
  • wenn gespeicherte personenbezogene Daten falsch sind, kann die betroffene Person eine Berichtigung beantragen
  • ein Anspruch auf Berichtigung besteht in bestimmten Fällen

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.

Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Fristen

keine
keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. November 2021