unrichtige personenbezogene Daten
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.
Kurztext
- unrichtige personenbezogene Daten
- wenn gespeicherte personenbezogene Daten falsch sind, kann die betroffene Person eine Berichtigung beantragen
- ein Anspruch auf Berichtigung besteht in bestimmten Fällen
- unrichtige personenbezogene Daten
- wenn gespeicherte personenbezogene Daten falsch sind, kann die betroffene Person eine Berichtigung beantragen
- ein Anspruch auf Berichtigung besteht in bestimmten Fällen
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.
Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Fristen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. November 2021