Elterngeld Informationserteilung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch Elterngeld.
Es soll Ihnen ermöglichen, Ihres Kindes zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.
Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.
Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.
Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.
Beachten Sie:
- Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
- Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.
Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.
Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.
Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch Elterngeld.
Es soll Ihnen ermöglichen, Ihres Kindes zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.
Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.
Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.
Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.
Beachten Sie:
- Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
- Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.
Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.
Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.
Kurztext
- Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Anspruch Elterngeld
- Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- Eine Kombination der Varianten ist möglich
- Informationen über die zuständige Stelle, die Behördenrufnummer 115 sowie den Online-Elterngeldrechner
- Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Anspruch Elterngeld
- Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- Eine Kombination der Varianten ist möglich
- Informationen über die zuständige Stelle, die Behördenrufnummer 115 sowie den Online-Elterngeldrechner
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fristen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am