Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.

Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.

Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

Kurztext

  • Pflicht für alle Kinder, die schulpflichtig werden
  • Untersuchung des Gesundheits- und Entwicklungsstands des Kindes
  • Ziele: Beratung der Eltern; Einleitung von Fördermaßnahmen
  • Entscheidung über Zurückstellung vom Schulbesuch wird nicht von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes getroffen, sondern von der Schulleitung

Zurückstellung erfolgt nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen

  • Pflicht für alle Kinder, die schulpflichtig werden
  • Untersuchung des Gesundheits- und Entwicklungsstands des Kindes
  • Ziele: Beratung der Eltern; Einleitung von Fördermaßnahmen
  • Entscheidung über Zurückstellung vom Schulbesuch wird nicht von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes getroffen, sondern von der Schulleitung

Zurückstellung erfolgt nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Empfohlen:

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

Empfohlen:

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

Voraussetzungen

 Ihr Kind ist schulpflichtig.

 Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

 Ihr Kind ist schulpflichtig.

 Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

  • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
  • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

  • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
  • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.
Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.

Fristen

Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.
Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.

Weiterführende Informationen

- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html
- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. September 2022