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Leistungen

Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.

Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.

Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

Kurztext

  • Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung
  • Dies betrifft routinemäßige oder eine nicht routinemäßige Einführung oder Umsiedlung
  • Informationen über Quarantäne oder Pilotphase angeben
  • Gegebenenfalls findet eine Prüfung der Umweltverträglichkeit statt
  • Vorrausetzung:
    • Betreiber oder Betreiberin einer Aquakultur
    • Antrag innerhalb des Genehmigungszeitraums
  • Anmeldung: schriftlich
  • Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung
  • Dies betrifft routinemäßige oder eine nicht routinemäßige Einführung oder Umsiedlung
  • Informationen über Quarantäne oder Pilotphase angeben
  • Gegebenenfalls findet eine Prüfung der Umweltverträglichkeit statt
  • Vorrausetzung:
    • Betreiber oder Betreiberin einer Aquakultur
    • Antrag innerhalb des Genehmigungszeitraums
  • Anmeldung: schriftlich

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im "Anhang 1" der EU-Verordnung (EG) Nr. 708/2007
  • Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
    • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
    • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
    • Merkmale des Organismus
    • Ziele und Gründe für die Einführung
    • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen ("Anhang I - G Bewirtschaftungsplan" (EG) Nr. 708/2007)
    • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen
       
  • Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im "Anhang 1" der EU-Verordnung (EG) Nr. 708/2007
  • Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
    • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
    • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
    • Merkmale des Organismus
    • Ziele und Gründe für die Einführung
    • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen ("Anhang I - G Bewirtschaftungsplan" (EG) Nr. 708/2007)
    • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen
       

Voraussetzungen

  • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
  • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.
  • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
  • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.

Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.

Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.

Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
  • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
  • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
  • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
  • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
  • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
  • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
  • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

Fristen

Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.
Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Bearbeitungsdauer: 6 - 14 Monate
Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Bearbeitungsdauer: 6 - 14 Monate

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2024