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Leistungen

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen...

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren defekten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren defekten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).

Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).

Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

Kurztext

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Umtausch
  • Umtausch des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat,
  • Umtausch erfolgt nicht bei einer Behörde
  • Umtausch wird vom Bürger selbständig über das Antrags-/Kundenportal des Vertrauensdiensteanbieters veranlasst
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Umtausch
  • Umtausch des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat,
  • Umtausch erfolgt nicht bei einer Behörde
  • Umtausch wird vom Bürger selbständig über das Antrags-/Kundenportal des Vertrauensdiensteanbieters veranlasst

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
  • Defekter Heilberufsausweis
  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
  • Defekter Heilberufsausweis

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Kosten werden ggf. vom Vertaruensdiensteanbieter erhoben
Kosten werden ggf. vom Vertaruensdiensteanbieter erhoben

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren

Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Fristen

Während der Gültigkeitsdauer des eHBA
Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. September 2022