Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Kurztext
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- für eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug möglich
- gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen
- garantiert keinen Stellplatz
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (gilt lediglich für Studenten/Schüler bzw. Firmenfahrzeuge)
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort mit Hauptwohnsitz.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. Diese Ausnahmeregel gilt lediglich für Studenten/Schüler bzw. Firmenfahrteuge.)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen.
Online Dienst
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist je nach Bereich vom 01.01. - 31.12. oder 01.05. bis 30.04. gültig. Unter Vorlage aller Unterlagen wird für den kommenden Zeitraum wieder ein Ausweis erteilt.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. Mai 2021