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Leistungen

Landarztquote Auswahl

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Im Rahmen der Landarztquote können Sie einen Studienplatz für Medizin bekommen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie verpflichten sich, anschließend für 10 Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt in bestimmten Regionen in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten.

Im Rahmen der Landarztquote können Sie einen Studienplatz für Medizin bekommen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie verpflichten sich, anschließend für 10 Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt in bestimmten Regionen in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten.

Sie können sich beim Land Nordrhein-Westfalen um einen Medizinstudienplatz bewerben, wenn Sie als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen arbeiten werden. Mehr als Ihre Abiturnote zählen sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden, und eine Ausbildung und ggf. Tätigkeit in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberuf. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie an dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben.

Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie einen Studienplatz an einer der acht Universitäten in der Trägerschaft des Landes in Nordrhein-Westfalen, die Humanmedizin als Studienfach anbieten. Als Gegenleistung verpflichten Sie sich vertraglich, nach dem Medizinstudium je nach Bedarf eine ärztliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit qualifiziert und anschließend zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Weiterbildung oder zur hausärztlichen Tätigkeit nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 EUR fällig.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Bürgerin/EU-Bürger oder solchen gleichgestellt oder aber Bildungsinländerin/Bildungsinländer sind, also ein deutsches Abitur haben. Zudem müssen Sie bereit sein, den Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit den vorgenannten Verpflichtungen einzugehen.

Sie können sich beim Land Nordrhein-Westfalen um einen Medizinstudienplatz bewerben, wenn Sie als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen arbeiten werden. Mehr als Ihre Abiturnote zählen sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden, und eine Ausbildung und ggf. Tätigkeit in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberuf. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie an dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben.

Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie einen Studienplatz an einer der acht Universitäten in der Trägerschaft des Landes in Nordrhein-Westfalen, die Humanmedizin als Studienfach anbieten. Als Gegenleistung verpflichten Sie sich vertraglich, nach dem Medizinstudium je nach Bedarf eine ärztliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit qualifiziert und anschließend zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Weiterbildung oder zur hausärztlichen Tätigkeit nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 EUR fällig.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Bürgerin/EU-Bürger oder solchen gleichgestellt oder aber Bildungsinländerin/Bildungsinländer sind, also ein deutsches Abitur haben. Zudem müssen Sie bereit sein, den Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit den vorgenannten Verpflichtungen einzugehen.

Kurztext

  • Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW
    • zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in NRW
  • Bei Annahme des Studienplatzes Abschluss eines Vertrags mit dem Land NRW:
    • Medizin studieren
    • Bedarfsabhängige medizinische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
    • Als Hausärztin oder Hausarzt in einem untervorsorgten Gebiet in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit für zehn Jahre arbeiten
    • bei Vertragsverstoß Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 EUR
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium
  • und
    • deutsche Staatsangehörigkeit
      oder
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin oder ihre Familienangehörigen sind Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens 
      oder
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine andere als die oben genannte Staatsbürgerschaft, verfügt aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
  • Auswahlkriterien:
    • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (optional)
    • Ausbildungs- oder Tätigkeitszeiten in einem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf (optional)
    • Sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden
  • Bewerbung über ein Online Bewerberportal und anschließend postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Landeszentrum Gesundheit NRW
  • Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW
    • zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in NRW
  • Bei Annahme des Studienplatzes Abschluss eines Vertrags mit dem Land NRW:
    • Medizin studieren
    • Bedarfsabhängige medizinische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
    • Als Hausärztin oder Hausarzt in einem untervorsorgten Gebiet in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit für zehn Jahre arbeiten
    • bei Vertragsverstoß Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 EUR
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium
  • und
    • deutsche Staatsangehörigkeit
      oder
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin oder ihre Familienangehörigen sind Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens 
      oder
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine andere als die oben genannte Staatsbürgerschaft, verfügt aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
  • Auswahlkriterien:
    • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (optional)
    • Ausbildungs- oder Tätigkeitszeiten in einem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf (optional)
    • Sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden
  • Bewerbung über ein Online Bewerberportal und anschließend postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Landeszentrum Gesundheit NRW

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die formellen Anforderungen an die Antragsunterlagen sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses führt Art und Form aller zu erbringenden Nachweise vollständig auf:

https://www.lzg.nrw.de/lag/v_service/download/index.html#collapse-10603336

Die formellen Anforderungen an die Antragsunterlagen sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses führt Art und Form aller zu erbringenden Nachweise vollständig auf:

https://www.lzg.nrw.de/lag/v_service/download/index.html#collapse-10603336

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium besitzen und entweder

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • selbst oder Ihre Familienangehörigen Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens sind.
  • eine andere als die oben genannten Staatsbürgerschaften haben, aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bildungsinländer).

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium besitzen und entweder

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • selbst oder Ihre Familienangehörigen Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens sind.
  • eine andere als die oben genannten Staatsbürgerschaften haben, aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bildungsinländer).

Weiterführende Informationen

Informationsseite des Landeszentrums Gesundheit zum Landarztgesetz NRW www.landarztgesetz.nrw
Informationsseite des Landeszentrums Gesundheit zum Landarztgesetz NRW www.landarztgesetz.nrw

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                 

Die Zulassung für den Medizinstudienplatz wird durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) auf Grundlage der vom Landeszentrum Gesundheit NRW ausgewählten und der SfH benannten Bewerberinnen und Bewerber ausgesprochen. 

Es gibt folgende Hinweise:                 

Die Zulassung für den Medizinstudienplatz wird durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) auf Grundlage der vom Landeszentrum Gesundheit NRW ausgewählten und der SfH benannten Bewerberinnen und Bewerber ausgesprochen. 

Verfahrensablauf

Ihr Antrag muss zunächst online im Bewerberportal gestellt und im Anschluss ausgedruckt und mit den unterzeichneten Vertragsexemplaren und den notwendigen Nachweisen an das LZG.NRW gesandt werden. Dabei müssen Sie folgende Formvorgaben beachten. 

  • Ihre Bewerberdaten erfassen Sie online im Bewerberportal. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie sich im Bewerberportal registrieren und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen.
  • Sobald Sie die Angaben vollständig erfasst und online an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übertragen haben, werden im Bewerberportal das Antragsformular und der öffentlich-rechtliche Vertrag mit Ihren Daten als pdf-Dokument bereitgestellt. Beides müssen Sie ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an das LZG.NRW senden. An dem Formular dürfen dann keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
  • Wichtig: Informieren Sie sich vor Antragstellung mithilfe des "Merkblatts zu den einzureichenden Unterlagen", welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen und in welcher Form. Dokumente, die Vorgaben des Merkblatts nicht erfüllen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Das LZG.NRW fordert keine Unterlagen nach.
  • Alle Unterlagen müssen in der auf diesem Merkblatt vorgegebenen Form und innerhalb der Antragsfrist (01. - 31. März für das Wintersemester, 01. - 30. September für das Sommersemester) in Papierform (nicht elektronisch!) entweder auf dem Postweg eingegangen sein oder persönlich beim LZG.NRW am Standort Bochum abgegeben oder in den Hausbriefkasten des LZG.NRW am Standort Bochum eingeworfen werden.
  • Etwa eine Woche nach dem Versand Ihrer postalischen Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal. Diese Nachricht besagt ausschließlich, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, sie gibt keine Auskunft über ein etwaiges Prüfergebnis oder Ihre Zulassung.
  • Anschließend wird Ihre Bewerbung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Sie im Bewerberportal einsehen können, ob Sie zum Auswahlgespräch zugelassen sind. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten zudem eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Informationen.
  • Die Zulassungsbescheide erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung Mitte August für das Wintersemester bzw. Mitte Februar für das Sommersemester. Die hierfür erforderlichen Daten erhält die Stiftung Mitte Juli bzw. Mitte Januar vom LZG.NRW. Sofern die Bewerber-ID im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung dem LZG.NRW vorliegt, wird auch diese an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Zeitgleich werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber durch das LZG.NRW über ihre erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren informiert und die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Ihr Antrag muss zunächst online im Bewerberportal gestellt und im Anschluss ausgedruckt und mit den unterzeichneten Vertragsexemplaren und den notwendigen Nachweisen an das LZG.NRW gesandt werden. Dabei müssen Sie folgende Formvorgaben beachten. 

  • Ihre Bewerberdaten erfassen Sie online im Bewerberportal. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie sich im Bewerberportal registrieren und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen.
  • Sobald Sie die Angaben vollständig erfasst und online an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übertragen haben, werden im Bewerberportal das Antragsformular und der öffentlich-rechtliche Vertrag mit Ihren Daten als pdf-Dokument bereitgestellt. Beides müssen Sie ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an das LZG.NRW senden. An dem Formular dürfen dann keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
  • Wichtig: Informieren Sie sich vor Antragstellung mithilfe des "Merkblatts zu den einzureichenden Unterlagen", welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen und in welcher Form. Dokumente, die Vorgaben des Merkblatts nicht erfüllen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Das LZG.NRW fordert keine Unterlagen nach.
  • Alle Unterlagen müssen in der auf diesem Merkblatt vorgegebenen Form und innerhalb der Antragsfrist (01. - 31. März für das Wintersemester, 01. - 30. September für das Sommersemester) in Papierform (nicht elektronisch!) entweder auf dem Postweg eingegangen sein oder persönlich beim LZG.NRW am Standort Bochum abgegeben oder in den Hausbriefkasten des LZG.NRW am Standort Bochum eingeworfen werden.
  • Etwa eine Woche nach dem Versand Ihrer postalischen Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal. Diese Nachricht besagt ausschließlich, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, sie gibt keine Auskunft über ein etwaiges Prüfergebnis oder Ihre Zulassung.
  • Anschließend wird Ihre Bewerbung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Sie im Bewerberportal einsehen können, ob Sie zum Auswahlgespräch zugelassen sind. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten zudem eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Informationen.
  • Die Zulassungsbescheide erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung Mitte August für das Wintersemester bzw. Mitte Februar für das Sommersemester. Die hierfür erforderlichen Daten erhält die Stiftung Mitte Juli bzw. Mitte Januar vom LZG.NRW. Sofern die Bewerber-ID im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung dem LZG.NRW vorliegt, wird auch diese an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Zeitgleich werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber durch das LZG.NRW über ihre erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren informiert und die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen Antrragsfrist 1.-31. März für eine Bewerbung zum Wintersemester 1.-30. September für eine Bewerbung zum Sommersemester
Antragsfrist: 4 Wochen Antrragsfrist 1.-31. März für eine Bewerbung zum Wintersemester 1.-30. September für eine Bewerbung zum Sommersemester

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

kostenlos Die Antragstellung ist kostenlos. Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlgespräch für Anreise, Übernachtung oder Verpflegung werden nicht übernommen.
kostenlos Die Antragstellung ist kostenlos. Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlgespräch für Anreise, Übernachtung oder Verpflegung werden nicht übernommen.

Bearbeitungsdauer

4 Monate Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach ca. 2 Monaten ein Zwischenergebnis (Zulassung zum Auswahlgespräch).
4 Monate Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach ca. 2 Monaten ein Zwischenergebnis (Zulassung zum Auswahlgespräch).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Februar 2023

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