Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Beglaubigung von Kopien

Quelle: Stadt Bocholt

Sie können Kopien, die vom Bürgerbüro gefertigt wurden, beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Originaldokument.

Kurztext

Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien in zwei Fällen:

  • Das Original stammt von einer Behörde.

  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.

Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.


Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland

In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.


Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten

Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.

Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Amtliches Dokument für eine Behörde:
    Das Original stammt von einer Behörde oder die Beglaubigung ist für eine Behörde bestimmt.

  • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten:
    Bestimmte Dokumente können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:

    • Auszüge aus dem Grundbuch,

    • Auszüge aus dem Handelsregister,

    • Auszüge aus dem Vereinsregister,

    • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden, etwa durch das Standesamt

    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.

      Hinweis: Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
  • Das Original ist unverändert:
    Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigt die Stadt Bocholt nicht.
    Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit ("Tipp-Ex")

  • Das Original ist vollständig:
    Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigt die Stadt Bocholt nicht.
    Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.

  • ggf. Beauftragung einer anderen Person:
    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Originaldokument

  • ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in

    Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

pro Beglaubigung: 3,50 Euro

zusätzlich

pro Kopie A4 Seite: 0,50 Euro

pro Kopie A3 Seite: 0,80 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Nach Absprache