Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung.
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.
Materielle Vorgaben für die Errichtung eines Camping- und Wochenendhausplatzes ergeben sich auch aus der Camping- und WochenendplatzVO (CW VO)
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung.
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.
Materielle Vorgaben für die Errichtung eines Camping- und Wochenendhausplatzes ergeben sich auch aus der Camping- und WochenendplatzVO (CW VO)
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Kurztext
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung
Erforderliche Unterlagen
Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter Formulare.
Für das normale Baugenehmigungsverfahren für Camping- und Wochenendplätze werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
- Lageplan, Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
- Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
- Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit
- Brandschutzkonzept
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
- Angaben zum Artenschutz
Gegebenenfalls erforderlich (nicht abschließend):
- Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Ausnahmeantrag
- Stellplatznachweis
- Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude (nur bei der Neuerrichtung)
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter Formulare.
Für das normale Baugenehmigungsverfahren für Camping- und Wochenendplätze werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
- Lageplan, Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
- Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
- Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit
- Brandschutzkonzept
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
- Angaben zum Artenschutz
Gegebenenfalls erforderlich (nicht abschließend):
- Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Ausnahmeantrag
- Stellplatznachweis
- Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude (nur bei der Neuerrichtung)
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Rechtsgrundlage(n)
§ 65 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 50 Sonderbauten (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 67 Bauvorlageberechtigung (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 70 Bauantrag, Bauvorlagen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 71 Behandlung des Bauantrages (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 74 Baugenehmigung, Baubeginn (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§ 75 Geltungsdauer der Baugenehmigung (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
§§ 29 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Juli 2021