Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von Camping-, Wochenend- und Golfplätzen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Da es sich bei Camping- und Wochenendplätzen um große Sonderbauten handelt, wird über die Erteilung der Baugenehmigung im normalen Baugenehmigungsverfahren entschieden. Über die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von Golfplätzen kann im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren entschieden werden. (Ausnahme: wenn das Clubhaus auf dem Golfplatz als Gaststätte für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, so handelt es sich hierbei um einen großen Sonderbau und das normale Baugenehmigungsverfahren wäre durchzuführen.)

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von Camping-, Wochenend- und Golfplätzen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Da es sich bei Camping- und Wochenendplätzen um große Sonderbauten handelt, wird über die Erteilung der Baugenehmigung im normalen Baugenehmigungsverfahren entschieden. Über die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von Golfplätzen kann im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren entschieden werden. (Ausnahme: wenn das Clubhaus auf dem Golfplatz als Gaststätte für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, so handelt es sich hierbei um einen großen Sonderbau und das normale Baugenehmigungsverfahren wäre durchzuführen.)

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung.

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.

Materielle Vorgaben für die Errichtung eines Camping- und Wochenendhausplatzes ergeben sich auch aus der Camping- und WochenendplatzVO (CW VO)

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung.

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.

Materielle Vorgaben für die Errichtung eines Camping- und Wochenendhausplatzes ergeben sich auch aus der Camping- und WochenendplatzVO (CW VO)

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Kurztext

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Baugenehmigung

Erforderliche Unterlagen

Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter Formulare.

Für das normale Baugenehmigungsverfahren für Camping- und Wochenendplätze werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
  • Lageplan, Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit
  • Brandschutzkonzept
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik
  • Angaben zum Artenschutz

 

Gegebenenfalls erforderlich (nicht abschließend):

  • Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Ausnahmeantrag
  • Stellplatznachweis
  • Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude (nur bei der Neuerrichtung)

In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter Formulare.

Für das normale Baugenehmigungsverfahren für Camping- und Wochenendplätze werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
  • Lageplan, Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit
  • Brandschutzkonzept
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik
  • Angaben zum Artenschutz

 

Gegebenenfalls erforderlich (nicht abschließend):

  • Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Ausnahmeantrag
  • Stellplatznachweis
  • Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude (nur bei der Neuerrichtung)

In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

Voraussetzungen

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens, sie beträgt 1,3% der Rohbausumme. Weitere Gebühren kommen hinzu.
Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens, sie beträgt 1,3% der Rohbausumme. Weitere Gebühren kommen hinzu.

Verfahrensablauf

s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Bearbeitungsdauer

s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
s. Baugenehmigung Erteilung bzw. Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

Formulare

Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

alternativ

https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

alternativ

https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Juli 2021

Online Dienst