EU-Heimtierausweis Ausstellung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
- Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
- Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
- Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
- Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
- Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
- Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
- Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
- Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
Kurztext
Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, müssen Sie einen EU-Heimtierausweis mitführen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, müssen Sie einen EU-Heimtierausweis mitführen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
- eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
- Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
- eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
Weiterführende Informationen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2024