Bebauungsplan Auskunft
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Kurztext
- Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Bebauungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
- Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
keine
Voraussetzungen
keine
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
keine
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. April 2021