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Leistungen

Bebauungsplan Auskunft

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

Kurztext

  • Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Bebauungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
  • Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

keine

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Verfahrensablauf

1.    Bürger stellt eine Frage 
2.    Erhält Antwort der Kommune 

1.    Bürger stellt eine Frage 
2.    Erhält Antwort der Kommune 

Bearbeitungsdauer

Sofort oder wenige Tage
Sofort oder wenige Tage

Fristen

keine
keine

Formulare

keine

keine

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung
https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise (Besonderheiten)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. April 2021