Vorhaben- und Erschließungsplan Auskunft
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan) erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Vorhaben- und Erschließungsplan Beteiligungsverfahren).
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan) erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Vorhaben- und Erschließungsplan Beteiligungsverfahren).
Kurztext
- Vorhaben- und Erschließungsplan Auskunft
- Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan) erfolgen auf formlosen Antrag
- Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Erforderliche Unterlagen
keine
keine
Voraussetzungen
keine
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
keine
keine
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2021