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Leistungen

Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.
  • Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
  • Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

Kurztext

  • Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung
  • Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen
  • Antrag erfolgt formlos schriftlich
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung
  • Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung
  • Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen
  • Antrag erfolgt formlos schriftlich
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag

  • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module
  • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
  • Angaben zum Kursveranstalter
  • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
  • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

Lehrplan

  • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Angaben zu Demonstrationen und Praktika
  • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zu der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

Lehrinhalte

  • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
  • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika

Lehrkräfte

  • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

Lehrmaterial

  • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
    • Kursmaterialien,
    • Vortragsskripte
    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
    • Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden

Ausstattung der Kursstätte

  • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
  • Anzahl der Plätze
  • Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte

Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl

Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

  • Angaben zur Leistungsüberprüfung
  • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

Antrag

  • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module
  • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
  • Angaben zum Kursveranstalter
  • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
  • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

Lehrplan

  • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Angaben zu Demonstrationen und Praktika
  • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zu der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

Lehrinhalte

  • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
  • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika

Lehrkräfte

  • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

Lehrmaterial

  • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
    • Kursmaterialien,
    • Vortragsskripte
    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
    • Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden

Ausstattung der Kursstätte

  • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
  • Anzahl der Plätze
  • Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte

Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl

Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

  • Angaben zur Leistungsüberprüfung
  • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, den Teilnehmenden die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.
  • Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, den Teilnehmenden die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.

Formulare

Keine

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Verfahrensablauf

Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.

Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.

Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.

Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.

Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Fristen

Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

von EUR 100 bis zu EUR 1.500
von EUR 100 bis zu EUR 1.500

Bearbeitungsdauer

2 bis 6 Wochen
2 bis 6 Wochen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. August 2024