abgeschleppte Fahrzeuge
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.
Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.
Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich
- nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
- nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren
Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.
Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.
Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.
Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich
- nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
- nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren
Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.
Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.
Kurztext
- Erkundigen Sie sich bei Polizei oder zuständiger Ordnungsbehörde nach Verbleib des Fahrzeugs, um zu erfahren, ob Ihr Auto abgeschleppt oder gestohlen wurde
- Abschleppkosten: berechnen sich nach Fahrzeugart, Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht
- Verwaltungsgebühren: berechnen sich nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes
- Falsches Parken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, daher zusätzlich Verwarn- oder Bußgeld
- Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden
- Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder der Polizei
- Erkundigen Sie sich bei Polizei oder zuständiger Ordnungsbehörde nach Verbleib des Fahrzeugs, um zu erfahren, ob Ihr Auto abgeschleppt oder gestohlen wurde
- Abschleppkosten: berechnen sich nach Fahrzeugart, Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht
- Verwaltungsgebühren: berechnen sich nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes
- Falsches Parken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, daher zusätzlich Verwarn- oder Bußgeld
- Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden
- Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder der Polizei
Verfahrensablauf
Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.
Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18. Oktober 2022