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Vater- oder Mutterschaftsanerkennung

Dieser Service wird in der Regel über die Jugendämter angeboten, da diese Sie auch gleichzeitig in dem Termin über das Sorgerecht beraten werden.

Sie möchten den Service gerne über das Standesamt nutzen? Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.

Hinweis: Falls Sie die gemeinsame Sorge erklären möchten, ist dies nur bei den Jugendämtern möglich.