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Namenserklärung zum Geburtsnamen des Kindes

Folgende Namenserklärungen können Sie in diesem Termin vornehmen:

Änderung des Geburtsnamens, z.B.

  • nach Erklärung der gemeinsamen Sorge

  • Anschlusserklärung eines Kindes an die Bestimmung eines Ehenamens der Eltern

  • Einbenennung eines Kindes durch einen Elternteil und dessen Ehepartner

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.