Namenserklärung zum Geburtsnamen des Kindes
Folgende Namenserklärungen können Sie in diesem Termin vornehmen:
Änderung des Geburtsnamens, z.B.
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nach Erklärung der gemeinsamen Sorge
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Anschlusserklärung eines Kindes an die Bestimmung eines Ehenamens der Eltern
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Einbenennung eines Kindes durch einen Elternteil und dessen Ehepartner
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.