Inländische Namensführung eines Kindes
Sie sind deutscher Staatsangehöriger und wurden in einem anderen Mitgliedstaat der EU geboren.
Folgende Namenserklärungen können Sie in diesem Termin vornehmen:
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Erklärungen zum Geburtsnamen, wenn dieser rechtmäßig in einem anderen EU-Staat erworben wurde
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.