Beurkundung der Feststellung der Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht
Sie haben eine transsexuelle Prägung und einen gerichtlichen Beschluss nach dem Transsexuellen-Gesetz zur Änderung Ihres Vornamens sowie Geschlechtes oder eine ärztlich bescheinigte Intersexualität? Sie möchten die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht und/oder Ihren neunen Vornamen beurkunden lassen?
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.