Ausländische Namensführung eines Kindes
Sie wurden eingebürgert? Sie wurden als Flüchtling in Deutschland anerkannt?
Folgende Erklärungen können abgegeben werden:
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Erklärungen zum Vor- und Familiennamen
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Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht (Bsp. Vatersname)
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die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.