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Abwasser und Gewässer

Abwasserbeseitigung

Im Bocholter Stadtgebiet erfolgt die Beseitigung des Schmutz-und Regenwassers sowohl im Misch- als auch im Trennverfahren.

Beim Trennverfahren, das überwiegend in den Randbezirken Bocholts besteht, wird das Niederschlagwasser über Rohrleitungen dem nächsten Vorfluter zugeführt. Nur das Schmutzwasser wird zur städtischen Kläranlage geleitet.

Im Gegensatz hierzu wird beim Mischsystem das gesamte Abwasser zur Kläranlage geführt.

In der Stadt Bocholt besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagwasser Anschluss- und Benutzungszwang. Auf Antrag kann jedoch der Anschlusszwang beim Niederschlagwasser aufgehoben werden, wenn es auf dem zu entwässernden Grundstück schadlos versickert werden kann (Verzicht des Betreibers auf Überlassung des Niederschlagswassers).

Der Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz ist genehmigungspflichtig. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens für ein geplantes Bauvorhaben wird auch die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Es ist deshalb nicht notwendig, die Entwässerung für die Baumaßnahme gesondert zu beantragen. Ausnahmen bilden hier gewerbliche Betriebe. In diesen Fällen sollte auf jeden Fall ein Informationsgespräch zwischen dem Bauherrn und der unten genannten Kontaktperson stattfinden.

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW)
Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)

Das kostet es

Die Kosten sind in der Satzung der Stadt Bocholt über die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen festgehalten.


Abwasseruntersuchungen

Für gewerbliches Abwasser, dessen Ableitung und Reinigung der Stadt Bocholt besondere Kosten verursacht, ist ein Verschmutzungszuschlag zu zahlen. Um diesen Zuschlag festzulegen, wird das entsprechende Abwasser mehrmals im Jahr untersucht.

Was wird untersucht?

Das Abwasser der entsprechenden Gewerbebetriebe wird durch ein unabhängiges Institut sechsmal jährlich untersucht.

Folgende Werte werden gemessen:

  • Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
  • Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5)
  • Phosphor, gesamt (P)
  • Gesamtstickstoff (TKN)

Der zugrunde gelegte Verschmutzungswert ergibt sich aus dem Mittelwert der 6 Untersuchungsergebnisse. Die Ergebnisse werden den betroffenen Unternehmen unaufgefordert zugeschickt.

Abwasseruntersuchung

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Abwasserverordnung (AbwV)
Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
Satzung der Stadt Bocholt über die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen

Indirekteinleiter

Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben darf an der Einleitungsstelle in den öffentlichen Kanal nur so wenig gefährliche Stoffe enthalten, wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Für die Genehmigung und Überwachung der Einleitungen ist der Kreis Borken als "Untere Wasserbehörde" zuständig.

Was ist dabei zu beachten?

Auskunft erteilt der Kreis Borken unter der Internetadresse www.kreis-borken.de

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Abwasserverordnung (AbwV)
Indirekteinleitungen gem. LWG § 59
Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)

Abwasserentsorgung im Außenbereich

Das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird durch die Stadt Bocholt entsorgt.

Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Bocholt bezieht sich auch auf das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Außenbereich. Um dieses Abwasser der städtischen Kläranlage zuzuführen, hat die Stadt Bocholt ein spezielles Entsorgungsunternehmen mit dieser Aufgabe beauftragt.

Die Abfuhr des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erfolgt einmal jährlich, bei abflusslosen Gruben nach Bedarf. Ausgenommen von der städtischen Entsorgung sind landwirtschaftliche Betriebe, deren Abwasser unter Beachtung der geltenden abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen auf eigenbewirtschaftete Ackerflächen aufgebracht wird.

Hier ist die Abwasserbeseitigungspflicht von der zuständigen Behörde auf den Grundstückseigentümer übertragen worden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Kreis Borken (Untere Wasserbehörde) unter www.kreis-borken.de.  

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)