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Sozialleistungen für Asylbewerber

Leistungen für geflüchtete Menschen

Menschen, die aus anderen Ländern auf der Flucht sind, können in Deutschland Asyl beantragen. Sie erhalten, solange sie ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst sicherstellen können, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bar- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bei Bedarf Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
  2. vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
  3. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind.

Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Das brauchen Sie

Lohnbescheinigung
Abreitslosengeld / -hilfebescheid
Krankengeldbescheinigung
Wohngeldbescheid
Kindergeldbescheid
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Zuweisungsbescheid
Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung