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 Am 23. Februar sind Wahlen zum Deutschen Bundestag.
Am 23. Februar sind Wahlen zum Deutschen Bundestag.
13. Januar 2025Wahlen

Stadtverwaltung verschickt Wahlbenachrichtigungen

Für Bundestagswahl am 23. Februar // Informationen zur Briefwahl und zu neuen Wahllokalen

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Stadtverwaltung versendet in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Bocholt mit wichtigen Informationen zum Wahllokal und zur Briefwahl. In Bocholt sind 54.396 Bürgerinnen und Bürger für die Wahl registriert.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten spätestens bis zum 2. Februar 2025 bei den Wahlberechtigten eintreffen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Bocholter Wahlamt in Verbindung zu setzen. Die Benachrichtigung enthält unter anderem Informationen über das Wahllokal. Hier sollte man genau hinsehen: Für einige Wahlberechtigte in Bocholt wird es neue Wahllokale geben, da die Wahlgebiete in Bocholt neu aufgeteilt wurden.

Besonderheiten bei Briefwahl

Zusätzlich enthält die Wahlbenachrichtigung Informationen, wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Dies ist sowohl schriftlich als auch mündlich möglich, telefonische Anträge hingegen sind nicht möglich. Für eine einfache Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigungen mit einem QR-Code versehen, der die persönlichen Angaben bereits enthält. Alternativ können Interessierte den Antrag auf Briefwahl ab sofort auch über die Webseite www.bocholt.de/bundestagswahl stellen.

Wahlberechtigte sollten beachten, dass die Postlaufzeiten aufgrund des vorgezogenen Wahltermins verkürzt sind. Die Briefwahl ist zwei Wochen vor der Wahl zudem auch "vor Ort" im Wahlamt möglich. Hier können die Unterlagen auf Wunsch persönlich zugeteilt werden, so dass sogar an Ort und Stelle gewählt werden kann.

Außerdem ist zu beachten, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl beginnt, auch wenn Wahlberechtigte ihren Antrag bereits früher gestellt haben. Grund dafür ist, dass wahrscheinlich erst Ende Januar abschließend bekannt wird, welche Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen. Erst danach kann der Druck der Stimmzettel beginnen und die Stimmzettel können an die Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zurückgeschickt oder direkt im Wahlamt abgegeben werden, um bis zum 23. Februar um 18 Uhr zur Auszählung zugelassen zu werden.

40 Wahllokale

Die Stimmenauszählung in Bocholt erfolgt am 23. Februar in vierzig Wahllokalen und durch zwanzig Briefwahlvorstände.

Das Wahlamt ist am Schleusenwall 1 (im Trakt des Mariengymnasiums) erreichbar. Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl in Bocholt gibt es auf der städtischen Webseite unter www.bocholt.de/bundestagswahl.

 Am 23. Februar sind Wahlen zum Deutschen Bundestag.
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