Bundestagswahl: Stadt Bocholt sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Rund 500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden für Sonntag, 23. Februar, benötigt // Jetzt anmelden
Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages findet voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, in Deutschland die Bundestagswahl statt. Um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten, ist die Stadt Bocholt an diesem Wahlsonntag auf die Unterstützung von rund 500 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.
Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wahlberechtigt sind; sie müssen also mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein Wahlvorstand besteht üblicherweise aus acht Personen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geben beispielsweise die Stimmzettel aus, sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl und zählen später die Stimmzettel aus. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden im Vorfeld der Wahl durch die Stadt Bocholt geschult. Für den Einsatz am Wahltag erhalten sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Die Wahl findet voraussichtlich Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr in den zugeteilten, soweit es geht wohnortnahen Wahllokalen und teilen sich in zwei Schichten (von 8.00 bis 13.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr) auf. Ab 18 Uhr erfolgt in den Wahlvorständen dann die Ermittlung des Wahlergebnisses.
Anmeldung
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahlhelfertätigkeit am 23. Februar 2025 haben, können sich über ein Online-Formular oder unter der E-Mail wahlamt(at)bocholt(dot)de beim Bocholter Wahlamt melden. Sie erhalten nach Erstellung der Einsatzplanung weitere Nachricht für den Fall, dass sie einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand zugeteilt werden.
Fortlaufende Informationen zur Bundestagswahl 2025 auf der städtischen Webseite unter www.bocholt.de/bundestagswahl .